«Kennst du viele Sprachen - hast du viele Schlüssel für ein Schloß!» - Voltaire

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin
für die RUSSISCHE Sprache.
«Знать много языков - значит иметь много ключей к одному замку!» - Вольтер

AUF DER GANZEN WELT UNTERWEGS

Kundenmeinungen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Da wir mit vielen qualifizierten Übersetzern zusammenarbeiten, bieten wir Fachübersetzungen aus und in verschiedene Sprachen an. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf der Sprachkombination Russisch – Deutsch (andere Sprachen auf Anfrage).
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigt werden. Somit beschäftigt sich LinguaXtrem bei beglaubigten Übersetzungen und Gerichtsdolmetschungen ausschließlich mit der Sprachkombination Deutsch-Russisch.

Professionelle Dolmetscher bereiten sich auf jeden Einsatz im Hinblick auf mögliche sprachliche oder inhaltliche Schwierigkeiten sehr gründlich vor. Insbesondere bei technischen Details und Zahlen oder bei den Themen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft, Medizin braucht der Dolmetscher die Zeit, um sich in die jeweilige Materie einzuarbeiten und die korrekte präzise Wiedergabe zu ermöglichen. Deswegen ist es wünschenswert, dass der Kunde die Unterlagen, Texte, Programmpunkte, Vorträge zumindest in der Rohfassung vor dem Termin dem Dolmetscher je früher desto besser zur Verfügung stellt.

Nicht beglaubigte Übersetzungen erhält der Kunde in der Regel via E-Mail, wenn alle einverstanden sind und sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Die beglaubigte Übersetzung (angeheftet an das Original bzw. eine gut leserliche Kopie der Urkunde) können Sie nach Verabredung persönlich abholen oder diese per Nachnahme per Post bekommen. Eine Kopie/ Scan-Datei Ihres Reisepasses ist für die korrekte Schreibweise Ihres Namens erforderlich. Einseitige Standarddokumente (mit oder ohne Apostille) können innerhalb von 24 Stunden angefertigt werden. Um das unverbindliche Angebot zu erhalten, können Sie uns via DATENTRANSFER die Kopien Ihrer zu übersetzenden Dokumente senden.

Bei schriftlichen Übersetzungen gilt die Zeichenanzahl im Ausgangstext als Berechnungsbasis. Es wird nach Seiten mit normiertem Zeichenumfang verrechnet, eine “Übersetzungsseite” besteht aus 1800 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Bei kurzen Texten wird mindestens eine Seite ggbf. zzgl. Beglaubigungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei mündlichen Einsätzen richten sich die Preise je nach Einsatzart, Örtlichkeit, Dauer, etc. und werden in der Regel auf Stunden-/Tagesbasis berechnet. Gerne kann man ein Pauschalhonorar vereinbaren. Bei Kurzeinsätzen wird eine Mindestpauschale verrechnet. Kontaktieren Sie uns oder senden Sie uns die zu übersetzenden Texte via DATENTRANSFER, um das unverbindliche Angebot zu bekommen.

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