Die rechtsgültige beglaubigte Übersetzung ist notwendig, wenn das Dokument zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss. Sie kann nur von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer ausgestellt werden. Die Übersetzer werden im Justizministerium entsprechend geprüft und benannt. Ich bin dazu noch Mitglied des Österreichischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (ÖVGD).
Für diese und viele andere Dokumente kann ich für Sie die beglaubigte Übersetzung anfertigen:
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Strafregisterauszüge, etc.
- Ledigkeitsbescheinigungen/ Ehefähigkeitszeugnisse,
- Diplomzeugnisse, Zertifikate und Bescheinigungen,
- Passkopien, Führerschein, Meldebestätigung, Befunde, etc.
- Handelsregistereinträge, Jahresabschlussberichte
- Verträge, Notariatsakten, Vollmacht, etc.
- Zusicherungen der Staatsbürgerschaft
- private Korrespondenz (z. B. Briefe)
- Gerichtsurteile, Beschlüsse
Für die korrekte Schreibweise Ihres Namens ist eine gut leserliche Kopie Ihres Reisepasses erforderlich! Überprüfen Sie bitte immer im Vorfeld, ob die Schreibweise der Eigennamen im Dokument und in Ihrem Pass übereinstimmt.
Bevor ich für Sie die mit Stempel und Unterschrift versehene, beglaubigte Übersetzung anfertige, teilen Sie mir bitte mit, für welches Land und welche Behörde Ihr Dokument übersetzt und beglaubigt werden muss. Es sind zahlreiche unterschiedliche Nuancen und Regeln zu berücksichtigen, abhängig davon, ob Sie die Übersetzung zur Vorlage bei österreichischen/deutschen Behörden oder russischen Einrichtungen (z.B. Generalkonsulat der RF in Salzburg) benötigen.
Die Beglaubigung der Übersetzung aus dem Deutschen INS RUSSISCHE kann ca. 2 Wochen dauern.
Ich kann Ihnen gerne bei einer beglaubigten Übersetzung in der Sprachkombination RUSSISCH – DEUTSCH, DEUTSCH-RUSSISCH und in bestimmten Fällen ENGLISCH – RUSSISCH (wenn es um die Dokumente geht, die bei der Botschaft bzw. Konsulatstelle eingereicht werden sollen, z.B. Passkopie oder Heiratsurkunde) behilflich sein.
Gerne mache ich für Sie auch normale (nicht beglaubigte) Übersetzungen jeglicher Art (DEUTSCH – RUSSISCH/ RUSSISCH – DEUTSCH)! Meine Spezialisierung liegt insbesondere in den Bereichen Alpine Technologien, aktiver Tourismus und Wirtschaft.
Senden Sie mir hierfür schnell und unkompliziert Ihre unverbindliche Anfrage und ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen mein faires und individuelles Angebot unterbreiten.
Wenn Sie andere Sprachen brauchen, dann besuchen Sie einfach folgende Webseite und wählen Sie dort die Sprache und Ihr Bundesland:
Gerichtsdolmetscherverband: Verzeichnis
Mein Büro befindet sich in Innsbruck, sehr zentral – gegenüber vom Hauptbahnhof: Salurner Strasse 1, 4. Stock, 6020 Innsbruck!
Ich freue mich auf Sie!
Tipp-Box
„Bei einer Übersetzung ist viel mehr zu berücksichtigen, als man denken könnte: nicht nur die Sprache selbst, sondern vor allem die kulturellen Unterschiede zwischen den Zielmärkten sind wichtig.„